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<title>Investieren in Nordafrika (Algerien, Tunesien und Marokko)</title>
<link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/</link>
<description>Ein Rechtsblog der Kanzlei DIEM &amp; PARTNER</description>
<language>de</language>
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        <title>RSS: Investieren in Nordafrika (Algerien, Tunesien und Marokko) - Ein Rechtsblog der Kanzlei DIEM &amp; PARTNER</title>
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    <title>Verbesserung des Geschäftsklimas in Algerien?</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/26-Verbesserung-des-Geschaeftsklimas-in-Algerien.html</link>

    <description>
        Eine Kommission zu einer grundsätzlichen Überarbeitung der bisherigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ausländische Investoren wurde am 10.03.2013 offiziell installiert, um das Wirtschaftsklima in Algerien zu verbessern. Dies ist eine Initiative von dem algerischen Minister für Industrie, KMU und Investitionsförderung, Herrn Cherif Rahmani.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kommission wird also vom Industrieministerium geleitet und besteht insbesondere aus Vertretern des Wohnungs-, Finanz-, Justiz- und Arbeitsministeriums sowie von Arbeitgeberverbänden und der Gewerkschaftsunion (UGTA). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Roadmap der Kommission konzentriert sich auf die Verbesserung aller wirtschaftlichen Aktivitäten von allen Unternehmen, die in Algerien investieren wollen, sagte der Minister am Rande eines nationalen Tages der Industrie. &#039;&#039;z. Z. gibt es in Algerien eine große Kluft zwischen der Industrie-Dynamik und der Business-Welt&#039;&#039;, räumte der Minister ein. &quot;Wir arbeiten an der Lösung dieses Problems mit allen Unternehmensverbänden und mit der Weltbank (WB) zusammen,&#039;&#039; sagte Rahmani.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Erstes Ergebnis aus der Arbeit der Kommission: die Ausstellung von Eigentumsurkunden für Grundstücke soll in Zukunft maximal zwei Wochen dauern. Dies teilte Medienberichten zufolge, Mohamed Himour, Generaldirektor der staatlichen Ländereien, mit. &lt;br /&gt;
 
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<item>
    <title>Internationer Währungsfonds will Tunesien 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/25-Internationer-Waehrungsfonds-will-Tunesien-1,3-Milliarden-Euro-zur-Verfuegung-stellen.html</link>

    <description>
        Der Internationale Währungsfond (FMI) hat am Freitag (19. April) bekanntgegeben, eine Grundsatzeinigung mit dem tunesischen Staat über die Bereitstellung einer Kreditlinie in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden US-Dollar (1,3 Milliarden Euro) getroffen zu haben. Wie der FMI in seiner Pressemeldung erklärt, wäre diese Einigung, die noch der Zustimmung seines Verwaltungsrates bedarf, für zwei Jahre wirksam. Ziel dieses Kredites ist es, den auf Wirtschaftswachstum ausgerichteten Kurs der tunesischen Regierung zu stärken und den tunesischen Bankensektor zu unterstützen. 
    </description>
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<item>
    <title>Das neue marokkanische Gesetz über Zahlungsfristen zwischen Kaufleuten</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/24-Das-neue-marokkanische-Gesetz-ueber-Zahlungsfristen-zwischen-Kaufleuten.html</link>

    <description>
        Nicht nur der europäische Gesetzgeber hat erkannt, dass lange Zahlungsfristen ein Risiko für das Gesamtwirtschaftsgefüge darstellen. So hat auch das Königreich Marokko ein Gesetz verabschiedet, durch das die Unsitte überlanger Zahlungsfristen zwischen Kaufleuten eingeschränkt werden soll. Das Gesetz Nr. 32-10 legt die maximalen Zahlungsfristen und den Verzugszinssatz fest. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 32-10 wurden die Zahlungsbedingungen durch den Dahir vom 12 August 1913 über Schuldverhältnisse und Verträge (&quot;DOC&quot;) und durch das Gesetz Nr. 06-99 über die Freiheit von Preisen und Wettbewerb geregelt. Bereits nach Artikel 54 des Gesetzes Nr. 06-99 war es Kaufleuten verboten, Vertragspartnern missbräuchlich lange Zahlungsfristen aufzuoktroyieren, die nicht durch tatsächliche Gegenleistungen gerechtfertigt waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand des neuen Gesetzes über die Begrenzung von Zahlungsfristen sind ausschließlich Geschäfte im B2B Bereich, also nicht solche, die ein Kaufmann gegenüber einem Verbraucher vornimmt. Auch Beliehene, die öffentliche Aufgaben in privatrechtlicher Form ausführen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig von der betroffenen Branche dürfen die Parteien fortan keine Zahlungsfristen mehr vereinbaren, die länger als 90 Tage sind. Eine vertragliche Bestimmung, die eine längere Zahlungsfrist vorsieht, ist unwirksam. Darüber hinaus muss damit gerechnet werden, dass Verstöße gegen das Gesetz Nr. 32-10 durch die Verhängung von Bußgeldern geahndet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern vertraglich nichts vereinbart wurde, gilt automatisch eine Zahlungsfrist von 60 Tagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verzugszins darf künftig nicht unter dem aktuellen Leitzins der Bank Al-Maghrib (zur Zeit 3%) zuzüglich 7 Prozentpunkte liegen, also momentan nicht unter 10 % pro Jahr. Soweit kein davon abweichender Verzugszins vereinbart wurde, gilt dieser gesetzliche Mindestverzugszins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/24-Das-neue-marokkanische-Gesetz-ueber-Zahlungsfristen-zwischen-Kaufleuten.html#extended&quot;&gt;&quot;Das neue marokkanische Gesetz über Zahlungsfristen zwischen Kaufleuten&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </description>
</item>
<item>
    <title>Das neue Vergaberecht in Algerien</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/23-Das-neue-Vergaberecht-in-Algerien.html</link>

    <description>
        Am 26.02.2013 hat RA Jean-Gabriel Recq in Berlin einen Vortrag über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Ausschreibungen in Algerien bei einer Veranstaltung zu erneuerbaren Energien gehalten, die von der AHK Algier in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium ausgerichtet wurde. In diesem Vortrag wurde insbesondere über die Novellierung vom 13.01.2013 berichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;iframe src=&quot;http://www.slideshare.net/slideshow/embed_code/17082945&quot; width=&quot;476&quot; height=&quot;400&quot; frameborder=&quot;0&quot; marginwidth=&quot;0&quot; marginheight=&quot;0&quot; scrolling=&quot;no&quot;&gt;&lt;/iframe&gt; 
    </description>
</item>
<item>
    <title>Baden-Württemberg sucht den wirtschaftlichen Dialog mit Algerien</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/22-Baden-Wuerttemberg-sucht-den-wirtschaftlichen-Dialog-mit-Algerien.html</link>

    <description>
        Der stellvertretende baden-württembergische Ministerpräsident und Wirtschaftminister Nils Schmidt leitete Anfang Februar eine Reise hochrangiger Wirtschaftsvertreter nach Algerien. Von algerischer Seite wurde der Besuch von Schmidt sehr positiv aufgenommen, nachdem Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler seine Delegationsreise kurz zuvor aus Sicherheitsgründen abgesagt hatte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn deutsche Unternehmen in den letzten Jahren bei Investitionen in dem größten und bevölkerungsreichsten Maghreb-Land eher zurückhaltend gewesen sind, gibt es dennoch eine Reihe von Unternehmen aus Baden-Württemberg, die seit Jahren erfolgreich in Algerien präsent sind, wie z. B. der Getriebehersteller ZF und der Fahrzeugbauer Daimler. Nils Schmidt verlieh gegenüber seinen algerischen Gesprächspartnern auch seinem Anliegen Ausdruck, die Hürden für kleine und mittelständische Betriebe aus Deutschland zu senken. So sollten laut Schmidt öffentliche Ausschreibungen so gestaltet werden, dass auch KMU sich mit reellen Erfolgschancen daran beteiligen können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Schmidt nahmen an der Delegationsreise u. a. auch Ulrich Hermani, Geschäftsführer des Maschinenbauverbands VDMA, Marion Johannsen von Südwest-Metall und der auf die Beratung deutscher Unternehmen in Algerien spezialisierte Rechtsanwalt Jean-Gabriel Recq von der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Diem &amp;amp; Partner teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bilder von der Delegationsreise:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a class=&quot;serendipity_image_link&quot;  href=&#039;http://www.investieren-in-nordafrika.de/uploads/algier306.JPG&#039;&gt;&lt;!-- s9ymdb:12 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_center&quot; width=&quot;300&quot; height=&quot;200&quot;  src=&quot;http://www.investieren-in-nordafrika.de/uploads/algier306.JPG&quot;  alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a class=&quot;serendipity_image_link&quot;  href=&#039;http://www.investieren-in-nordafrika.de/uploads/algier326.JPG&#039;&gt;&lt;!-- s9ymdb:12 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_center&quot; width=&quot;300&quot; height=&quot;200&quot;  src=&quot;http://www.investieren-in-nordafrika.de/uploads/algier326.JPG&quot;  alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a class=&quot;serendipity_image_link&quot;  href=&#039;http://www.investieren-in-nordafrika.de/uploads/algier319.JPG&#039;&gt;&lt;!-- s9ymdb:12 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_center&quot; width=&quot;300&quot; height=&quot;200&quot;  src=&quot;http://www.investieren-in-nordafrika.de/uploads/algier319.JPG&quot;  alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 
    </description>
</item>
<item>
    <title>Erneuerbare Energien in Marokko</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/21-Erneuerbare-Energien-in-Marokko.html</link>

    <description>
        Die Herstellung von Elektrizität war bis 1997 das Monopol des Office National de l&#039;Electricité (ONE, seit 2011 ONEE), das für die gesamte öffentliche Daseinsvorsorge auf diesem Gebiet zuständig war. Angesichts des wachsenden Energiebedarfs im Land und der Schwierigkeiten des Staates, genügend Kapital für die Bewältigung dieser Herausforderung zu mobilisieren, wandte sich ONEE an private Akteure, um Wärmekraftwerke und später auch Windparkanlagen zu realisieren. Dies geschah mittels Langzeitenergielieferungsverträgen zwischen dem privaten Partner und ONEE, wobei der private Partner verpflichtet wurde, das Kraftwerk zu betreiben und die gesamte erzeugte Energie an ONEE zu verkaufen, das sich zur Abnahme verpflichtete.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dagegen war es vor 2011 für einen unabhängigen Energieerzeuger juristisch nicht möglich, ein Kraftwerk zu betreiben und die Elektrizität an private Großkunden in Marokko zu verkaufen. Diese Möglichkeit besteht seit Verabschiedung des Gesetzes Nr. 13-09 hinsichtlich erneuerbarer Energien, welches durch das Dahir vom 18.03.2010 und seine Anwendungsdekrete 2011 in Kraft getreten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute existieren vier verschiedene Möglichkeiten, erneuerbare Energie in Marokko zu erzeugen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Elektrizitätserzeugung durch ONEE;&lt;br /&gt;
- Elektrizitätserzeugung durch Konzession mit exklusiverer Belieferung von ONEE;&lt;br /&gt;
- Elektrizitätserzeugung zum Eigenverbrauch mit der Verpflichtung, den Überschuss an ONEE zu liefern;&lt;br /&gt;
- Elektrizitätserzeugung im Rahmen des Gesetzes Nr. 13-09 hinsichtlich erneuerbare Energien (Dahir vom 18.03.2010), das die Liberalisierung der Elektrizitätserzeugung durch erneuerbare Energien vorsieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wichtigsten EEE-Projekte involvieren private Partner, die Elektrizitäts-Liefer- und Abnahmeverträge mit ONEE oder MASEN geschlossen haben, wobei MASEN ein Staatsbetrieb für die Entwicklung von Solarstrom ist. Es handelt sich dabei um die Projekte Tarfaya (300 MW), Koudia al Beida (50 MW), Taza (150 MW) und Ouarzazate (160 MW).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In zunehmendem Maße gewinnen jedoch auch unabhängige Projekte an Bedeutung. Diese werden von marokkanischen oder ausländischen Investoren vorangetrieben, die Windparks entwickeln und an Großabnehmer von Energie herantreten (z. B. Zement-, Stahl- und Textilbetriebe sowie Eisenbahnbetreiber), um mit diesen Elektrizitätsversorgungsverträge abzuschließen. Gleichzeitig müssen jedoch auch Verträge mit ONEE geschlossen werden, das weiterhin für das Stromnetz, die Netzzugangsbedingungen und den Stromtransport verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese unabhängigen Projekte werden in Zukunft weiter zunehmen, da es ein Windenergie-Erzeugungspotential von 25.000 MW gibt, die rechtlichen Rahmenbedingungen immer günstiger werden und es ständig mehr Großverbraucher von Energie in der Industrie gibt, insbesondere im Norden Marokkos. 
    </description>
</item>
<item>
    <title>Algerien bald für ausländische Investoren (wieder) interessant?</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/20-Algerien-bald-fuer-auslaendische-Investoren-wieder-interessant.html</link>

    <description>
        Am 16.10.2012 hat Abdelmalek Sellal, neuer Premierminister von Algerien, vor dem Parlament betont, dass trotz des weiterhin verfolgten Anschubs der Wirtschaft durch ausländischen Investitionen die von der algerischen Regierung im Jahr 2009 eingeführte Regelung der zwingenden Mehrheitsbeteiligung eines inländischen Anteilseigners in Höhe von 51 % bei ausländischen Investitionen bestehen bleiben soll. Zur Begründung führte der Chef der Exekutive insbesondere die ausgebliebene negative Auswirkung auf Investitionen aus dem Ausland an.&lt;br /&gt;
(Le Financier vom 17.10.2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 
    </description>
</item>
<item>
    <title>Schrittweise Abbau der Zölle in Algerien ab 01.09.2012</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/19-Schrittweise-Abbau-der-Zoelle-in-Algerien-ab-01.09.2012.html</link>

    <description>
        Nach zweijährigen Verhandlungen haben Algerien und die EU sich darauf geeinigt, den vollständigen Abbau der Zölle auf ihre gewerblichen Ursprungswaren um drei Jahre bis auf 2020 zu verschieben. Dies geht aus einer &lt;a href=&quot;http://www.mae.dz/ma_fr/stories.php?story=12/08/23/3186788&quot;&gt;Pressemitteilung &lt;/a&gt;. des algerischen Außenministeriums vom 23.8.2012 hervor. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das 2005 in Kraft getretene Assoziationsabkommen sah eine schrittweise Liberalisierung des Warenhandels innerhalb von zwölf Jahren bis 2017 vor. Um einheimische Wirtschaftszweige zu schützen und nationale Unternehmen besser auf die Marktöffnung vorzubereiten, hatte Algerien auf Nachverhandlungen des Abkommens bestanden. Als deren Ergebnis wird die gemeinsame Freihandelszone erst 2020 geschaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der neu ausgehandelte Zeitplan für den Abbau der Zölle soll zum 1.9.2012 in Kraft treten. &lt;br /&gt;
 
    </description>
</item>
<item>
    <title>Einläutung einer Deutsch-Marokkanischen Energiepartnerschaft</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/18-Einlaeutung-einer-Deutsch-Marokkanischen-Energiepartnerschaft.html</link>

    <description>
        Am 3. Juli haben der marokkanische Minister für Energie, Bergbau, Wasser und Umwelt, Fouad Douiri, und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler eine Absichtserklärung über eine bilaterale Energiepartnerschaft unterzeichnet. Ziel der Partnerschaft ist die Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere der Wind- und der Solarenergie. Auch der Ausbau von Stromnetzen und die Erforschung von Effizienzsteigerungen in der Energiewirtschaft sind Gegenstand der Absichtserklärung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bilaterale Energiezusammenarbeit erfolgt vor dem Hintergrund des Desertec-Projektes, das auf diese Weise politisch unterstützt werden soll. Während das Königreich Marokko hervorragende Bedingungen für die Gewinnung von Sonnen- und Windenergie aufweist, kann die Bundesrepublik mit Technologieunternehmen aufwarten, die im Bereich der Erneuerbaren Energien Weltmarktführer sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Regierungsvertretern soll die Energiepartnerschaft auch durch Repräsentanten der Industrie beider Länder vorangetrieben werden, die in thematischen Arbeitsgruppen zusammentreffen. 
    </description>
</item>
<item>
    <title>Der arabische Frühling, die EBRD und Marokko</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/17-Der-arabische-Fruehling,-die-EBRD-und-Marokko.html</link>

    <description>
        Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hat beschlossen, in Marokko eine Verbindungsstelle einzurichten. Dies ist in dem gegenwärtigen unruhigen und ungewissen regionalen Kontext als eine Anerkennung des Königreichs als Hort regionaler Stabilität nach der Annahme einer neuen Verfassung und der Durchführung von Parlamentswahlen zu werten. Diese Stabilität ist für Investoren unerlässlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;1. Hilfe beim Übergang zur Marktwirtschaft&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Seit ihrer Gründung 1991 auf Initiative des damaligen Präsidenten der französischen Republik, Francois Mitterand und seines Beraters Jacques Attali, nach dem allgemeinen Zusammenbruch der kommunistischen Regime, besteht der Auftrag der EBRD darin, die Entwicklung der Marktwirtschaft in Osteuropa zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute interveniert sie sowohl bei Banken als auch bei anderen privaten und öffentlichen Unternehmen in 29 Ländern, von Zentraleuropa bis nach Zentralasien, in Form von Anleihen, Eigenkapitalzuschüssen und Garantien. Die Summe der Direktinvestitionen pro Projekt liegt zwischen 5 und 230 Mio. Euro. Die Bank wird von den Aktionärsländern wie Marokko, der europäischen Investitionsbank und der europäischen Union finanziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie investiert in den Ländern, die sich verpflichten, die demokratischen Grundprinzipien zu respektieren und in die Praxis umzusetzen und fördert die Schaffung von günstigen Investitionsrahmenbedingungen: ein leistungsfähiges und funktionierendes Rechtssystem, eine effiziente und verlässliche Verwaltung, die Bekämpfung von Korruption, etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die EBRD interveniert von Regionalbüros aus auf der Grundlage einer besonderen Strategie und mit finanziellen Werkzeugen, die dem lokalen Kontext angepasst sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;2. Die Initative für den Übergang&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Im Nachgang zum G8-Gipfel, der im Mai 2011 in Deauville stattfand, erhielt die EBRD den Auftrag, den Ländern des südlichen Mittelmeers, die von der Welle des arabischen Frühlings erfasst worden waren, den Wandel zu mehr Demokratie zu erleichtern. Im Rahmen dieser Initiative hat die EBRD begonnen, die betroffenen Länder bei der Entwicklung und Stärkung des privaten Sektors und der kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen. So hat die Bank nach Ägypten und Tunesien, aber vor Jordanien, im Hahr 2011 mit der marokkanischen Regierung und dem privaten Sektor einen Diskussionsprozess intitiiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;3. Welche Projekte in Marokko? Welche Konsequenzen?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Die von der EBRD durchgeführten Gespräche führten Anfang des Jahres zu der Ankündigung der Eröffnung eines Kontaktbüros in Marokko und der Durchführung eines Kolloquiums am 27. Februar 2012 in Casablanca zum Thema: Förderung von Wachstum und Investitionen im Prozess demokratischer Transition.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Laufe dieser Veranstaltung hat der Präsident der Bank und sein Team die politische Stabilität Marokkos und die Entwicklung seiner Wirtschaft begrüßt. Es wurde die Absicht erklärt, Investoren vor allem in den innovativen und für die Schaffung von Arbeitsplätzen wichtigen Sektoren wie erneuerbaren Energien und dem Agrarsektor zu fördern und den Finanzsektor bei der Vergabe von Krediten für die kleinen und mittleren Betriebe zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ersten Investitionsförderungsmaßnahmen könnten bereits in den nächsten Monaten im Rahmen eines Gesamtbudgets von ca. 2,5 Milliarden Euro pro Jahr greifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch ihr Engagement in Marokko sendet die EBRD ein starkes Signal für eine positive Einschätzung des Geschäftsklimas in dem Königreich. Dies hat jedoch den Chefökonomen der Bank nicht davon abgehalten, weitere Reformanstrengungen seitens des Staates anzumahnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: Cabinet Alissaire JuriConseil 
    </description>
</item>
<item>
    <title>Marokko-Workshop am 29. Februar 2012 bei DIEM &amp; PARTNER</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/16-Marokko-Workshop-am-29.-Februar-2012-bei-DIEM-PARTNER.html</link>

    <description>
        Am 29. Februar 2012 fand in den Räumlichkeiten der Stuttgarter Sozietät DIEM &amp;amp; PARTNER Rechtsanwälte, die u. a. auf die rechtliche Beratung deutscher Unternehmen bei ihren geschäftlichen Aktivitäten im Maghreb spezialisiert ist, ein Marokko-Workshop statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Organisiert wurde der Workshop in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Arabischen Freundschaftsgesellschaft e. V. (DAFG), die vom 25. bis 29. März 2012 eine Delegationsreise nach Marokko ausrichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Referenten des Workshops waren Marco Wiedemann, Geschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Marokko, Botschaftsrat Mohammed Farhane von der Wirtschaftsabteilung der marokkanischen Botschaft in Berlin, Ahmed Bennis, Direktor von Tanger Med Automotive, Rachid Eddouks, Geschäftsführer der Marokkanischen Agentur für Investitionsentwicklung (AMDI) in Frankfurt und Dr. Daniel Sven Smyrek von DIEM &amp;amp; PARTNER Rechtsanwälte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn der Workshop sich insgesamt mit den Investitionsrahmenbedingungen in Marokko auseinandersetzte, lag ein besonderer Schwerpunkt auf den Potentialen Marokkos als Produktionsstandort für Unternehmen der Automobilindustrie, die das maghrebinische Königreich zunehmend für sich entdecken. So wurde letzten Monat das neue Renaut-Nissan Werk in der nordafrikanischen Hafenstadt Tanger eingeweiht, das über eine jährliche Produktionskapazität von 400.000 Fahrzeugen verfügen soll und damit laut Pressemeldung von Renaut &quot;die größte Fahrzeugfertigung südlich des Mittelmeers&quot; darstellen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch deutsche Zulieferer, wie der Bietigheimer Lackierspezialist Dürr, haben sich bereits in der Tanger Automotive City angesiedelt. Marokko profitiert nicht nur von der logistisch günstigen geografischen Lage an Atlantik und Mittelmeer, sondern auch von investitionsfreundlichen Rechtsbestimmungen und einer im Vergleich zu anderen Ländern der Region hohen politischen und sozialen Stabilität. Auch die massiven Investitionen der letzten Jahre in die marokkanische Infrastruktur tragen langsam Früchte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Ansicht vieler Experten wird die marokkanische Metropole Casablanca sich in den nächsten Jahren zu einer wirtschaftlichen Drehscheibe entwickeln, von der aus international tätige Unternehmen ihre gesamten Afrika-Aktivitäten steuern. &lt;br /&gt;
 
    </description>
</item>
<item>
    <title>Wirtschaftstag Tunesien in Stuttgart</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/15-Wirtschaftstag-Tunesien-in-Stuttgart.html</link>

    <description>
        Im November fand im Rahmen der 5. Arab Business Conference unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster der Wirtschaftstag Tunesien im Stuttgarter Rathaus statt. Neben anderen Referenten hielt auch RA Dr. Daniel Sven Smyrek von der Wirtschaftskanzlei DIEM &amp;amp; PARTNER Rechtsanwälte einen Vortrag über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Tunesien nach der &quot;Jasminrevolution&quot; und den ersten freien Wahlen. Die Kurzpräsentation des Beitrags von Dr. Smyrek können Sie hier abrufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;div style=&quot;width:425px&quot; id=&quot;__ss_11160362&quot;&gt; &lt;strong style=&quot;display:block;margin:12px 0 4px&quot;&gt;&lt;a href=&quot;http://www.slideshare.net/culbricht/tunesien-nach-der-revolution-und-nach-den-wahlen-eine-rechtliche-bestandsaufnahme-kurz&quot; title=&quot;Tunesien nach der Revolution und nach den Wahlen - Eine rechtliche Bestandsaufnahme&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Tunesien nach der Revolution und nach den Wahlen - Eine rechtliche Bestandsaufnahme&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; &lt;iframe src=&quot;http://www.slideshare.net/slideshow/embed_code/11160362&quot; width=&quot;425&quot; height=&quot;355&quot; frameborder=&quot;0&quot; marginwidth=&quot;0&quot; marginheight=&quot;0&quot; scrolling=&quot;no&quot;&gt;&lt;/iframe&gt; &lt;div style=&quot;padding:5px 0 12px&quot;&gt; View more &lt;a href=&quot;http://www.slideshare.net/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;presentations&lt;/a&gt; from &lt;a href=&quot;http://www.diempartner.com/diemPartner/Deutsch/index.php?we_objectID=247&amp;pid=573&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Dr. Daniel Smyrek&lt;/a&gt; &lt;/div&gt; &lt;/div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a class=&quot;serendipity_image_link&quot;  href=&#039;http://www.investieren-in-nordafrika.de/uploads/IMGP4775.JPG&#039;&gt;&lt;!-- s9ymdb:12 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_center&quot; width=&quot;300&quot; height=&quot;200&quot;  src=&quot;http://www.investieren-in-nordafrika.de/uploads/IMGP4775.JPG&quot;  alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a class=&quot;serendipity_image_link&quot; href=&#039;http://www.investieren-in-nordafrika.de/uploads/WJSArabBusinessConference14Nov2011StuttgartGermany008.jpg&#039;&gt;&lt;!-- s9ymdb:11 --&gt;&lt;img class=&quot;serendipity_image_center&quot; width=&quot;200&quot; height=&quot;300&quot;  src=&quot;http://www.investieren-in-nordafrika.de/uploads/WJSArabBusinessConference14Nov2011StuttgartGermany008.jpg&quot;  alt=&quot;&quot; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dr. Smyrek äußerte in seinem Vortrag die Erwartung, dass sich die politische Situation nach dem Wahlsieg der gemäßigten Islamisten (Enahda) weiter stabilisieren werde und dass auch die neue Regierung ein großes Interesse daran habe, westliche Investoren nicht abzuschrecken. Weiter äußerte Dr. Smyrek die Hoffnung, dass die Rechte von Frauen und religiösen Minderheiten nicht in Frage gestellt werden und dass Wirtschaftsbereiche, in denen es bisher noch Beschränkungen für Ausländer gibt, liberalisiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 
    </description>
</item>
<item>
    <title>Arbitration und Mediation in Nordafrika</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/14-Arbitration-und-Mediation-in-Nordafrika.html</link>

    <description>
        RA und Avocat Jean-Gabriel Recq wurde von der Swisscham-Africa eingeladen, um am &lt;strong&gt;07.10.2011&lt;/strong&gt; im Rahmen der Tagung &quot;Schiedsgerichtsbarkeit und Streitschlichtung im Mittelmeerraum&quot; einen Vortrag über Mediation in Nordafrika zu halten. Die Swisscham-Africa ist die Wirtschaftskammer Schweiz-Afrika zur Förderung von Handel und Investitionen in Afrika.&lt;br /&gt;
Unter diesem Link finden Sie den Volltext &lt;a href=&quot;http://www.investieren-in-nordafrika.de/uploads/VortragBaselStreitschlichtungNordafrika.pdf&quot; title=&quot;Vortrag des Herrn RA/Avocat Jean-Gabriel Recq&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt; des Vortrags von RA/Avocat Jean-Gabriel Recq&lt;/a&gt;. 
    </description>
</item>
<item>
    <title>Fallstricke bei der Übertragung von Anteilen an algerischen Unternehmen</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/13-Fallstricke-bei-der-UEbertragung-von-Anteilen-an-algerischen-Unternehmen.html</link>

    <description>
        Investitionen in algerische Unternehmen sind aufgrund der Absatzmöglichkeiten in diesem Markt besonders attraktiv. Jedoch bergen die rechtlichen Rahmenbedingungen einige Fallstricke, über die es sich im Vorhinein genau zu informieren gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um ausländische Investitionen in algerische Unternehmen besser kontrollieren zu können, wurden 2009 im Ergänzungshaushaltsgesetz 2009 (&quot;Loi des finances complémentaires 2009&quot;) neue Regeln zur Regulierung ausländischer und zur Förderung inländischer Investitionen erlassen. Diese wurden durch das Ergänzungshaushaltsgesetz 2010 (&quot;Loi des finances complémentaires 2010&quot;) noch weiter verschärft. Durch diese Maßnahmen möchte Algerien inländische Unternehmen stärken und einheimische Arbeitsplätze sichern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Art. 62 des Ergänzungshaushaltsgesetzes 2009 erhielten der algerische Staat und die öffentlichen Wirtschaftsunternehmen Algeriens ein Vorkaufsrecht bezüglich aller Anteilsübertragungen, an denen ausländische Teilhaber beteiligt sind. Ein ausländischer Teilhaber, der Anteile eines algerischen Unternehmens kaufen oder verkaufen möchte - unabhängig davon, ob der Vertragspartner eine ausländische oder eine algerische Rechtsperson ist - muss für die notarielle Beurkundung des Anteilsübertragungsvertrags eine Verzichtserklärung des Staates vorweisen, ansonsten ist der Vertrag nichtig. Der mit der Beurkundung der Anteilsübertragung beauftragte Notar benachrichtigt die zuständige algerische Behörde und beantragt die Verzichtserklärung für die Anteilsübertragung. Anschließend hat der Staat einen Monat Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben oder die Verzichtserklärung zu erteilen. Wenn die Behörde nach Anhörung des Beratungs- und Kontrollrates innerhalb eines Monats nach Antragseinreichung ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt, gilt die Verzichtserklärung als erteilt. Übt der algerische Staat oder ein öffentliches Wirtschaftsunternehmen dagegen sein Vorkaufsrecht aus, wird der Preis - anders als bei einem deutschen Vorkaufsrecht - nicht anhand des Vertragsentwurfes, sondern aufgrund eines Sachverständigengutachtens festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn die Behörde die Verzichtserklärung abgibt oder die Verzichtserklärung als erteilt gilt, behält der Staat noch für ein Jahr die Möglichkeit, sein Vorkaufsrecht gem. Art. 118 des algerischen Gesetzes über die Registrierung (&quot;Code de l&#039;enregistrement&quot;)  auszuüben, dies allerdings nur für den Fall, dass der Preis für die Anteile unverhältnismäßig gering ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausländische Anteilsinhaber sollten auf jeden Fall, wenn sie Anteile algerischer Unternehmen erwerben oder verkaufen wollen, sicherstellen, dass die staatliche Verzichtserklärung vorliegt, bevor die Übertragung vollzogen wird.&lt;br /&gt;
 
    </description>
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<item>
    <title>Das Investitionsklima in Tunesien nach der Revolution</title>
    <link>http://www.investieren-in-nordafrika.de/index.php?/archives/12-Das-Investitionsklima-in-Tunesien-nach-der-Revolution.html</link>

    <description>
        Durch die dramatischen Ereignisse in Libyen ist Tunesien etwas aus dem Fokus der deutschen Medienberichterstattung geraten. Insbesondere für potentielle Investoren stellt sich die Frage, ob die Lage dort so stabil ist, dass guten Gewissens eine positive Investitionsentscheidung getroffen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst ist festzuhalten, dass Tunesien nach wie vor in wirtschaftsrechtlicher Hinsicht über ein stabiles und entwickeltes Rechtssystem verfügt. Das &quot;Gesetzbuch zur Erleichterung von Investitionen&quot; (&lt;em&gt;Code d&#039;incitation aux investissements&lt;/em&gt;) ist weiterhin in Kraft und gewährleistet ausländischen Unternehmen ein für die Region ausgesprochen hohes Niveau an Sicherheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zu manch anderem MENA-Staat darf ein ausländischer Investor grundsätzlich 100 % des Kapitals einer tunesischen Gesellschaft halten. In einigen Bereichen ist es allerdings erforderlich, bei einer Beteiligung von mehr als 50 % eine Genehmigung der Obersten Investitionsbehörde (&lt;em&gt;Commission Supérieure des Investissements&lt;/em&gt;) einzuholen. Dies betrifft u. a. die folgenden Branchen (vgl. Art. 5 des Dekrets 94-492 vom 28.02.1994):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Transport&lt;br /&gt;
- Telekommunikation&lt;br /&gt;
- Tourismus (Reiseagenturen)&lt;br /&gt;
- Erziehung und Berufsausbildung&lt;br /&gt;
- Kino- und Theaterproduktionen&lt;br /&gt;
- Unterhaltung der Jugend und Kinderbetreuung&lt;br /&gt;
- Hoch- und Tiefbau&lt;br /&gt;
- Immobilienwirtschaft&lt;br /&gt;
- Topografische Dienste&lt;br /&gt;
- Übersetzungs- und Sprachdienste&lt;br /&gt;
- Bewachungswesen&lt;br /&gt;
- Organisation von Kongressen, Seminaren, Messen und Ausstellungen&lt;br /&gt;
- Verlags- und Werbewesen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Soweit kein Genehmigungserfordernis besteht, können Meldepflichten vorgeschrieben sein. Z. B. müssen international tätige Handelsgesellschaften beim Zentrum für die Exportförderung (&lt;em&gt;Centre de Promotion des Exportations&lt;/em&gt;, CEPEX) gemeldet werden. Insofern haben sich durch die politischen Umwälzungen bisher keine Änderungen ergeben. Auch wenn das System bisher vergleichsweise gut funktioniert hat, ist davon auszugehen, dass im Rahmen des Demokratisierungsprozesses mittelfristig weitere Erleichterungen implementiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach wie vor funktioniert die tunesische Verwaltung gut, z. B. was die öffentliche Daseinsvorsorge betrifft. Zur Modernisierung des Justizwesens existiert ein Gesetzesentwurf, der sich an internationalen Maßstäben orientiert. Hiervon darf man sich ein Plus an Rechtssicherheit und ein Minus an Korruption erhoffen, was auch ausländischen Investoren zu Gute kommen würde. In diesem Zusammenhang ist auch hervorzuheben, dass die jetzige vorläufige Regierung bereits zwei Monate nach dem 14. Januar 2011 eine offizielle schwarze Liste von 112 Personen aus der Entourage des ehemaligen Präsidenten Ben Ali veröffentlicht hat, deren Vermögen enteignet wurde (Gesetz vom 18.03.2011). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 04.03. und am 19.03.2011 wurde jeweils ein Gesetz zur Unterstützung der Wirtschaftsbereiche verabschiedet, die durch die Revolution erhebliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen hatten. Maßnahmen waren hier z. B. Kurzarbeit und die Einräumung längerer Zahlungsfristen für Schulden gegenüber der Finanzverwaltung. Diese Maßnahmen gelten in vielen Branchen und können auch von ausländischen Investoren beansprucht werden. Zur Finanzierung dieser kurzfristigen Fördermittel wurde ein Nachtrag für das Haushaltsgesetz 2011 beschlossen, das der neuen Situation Rechnung trägt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tunesien ist nach wie vor auch deswegen interessant für ausländische Investoren, weil es als Stützpunkt für die Belieferung anderer (nord-)afrikanischer Märkte genutzt werden kann. So besteht ein Handels- und Zollübereinkommen mit Algerien vom 09.01.1981, das am 15.05.1991 ausgeweitet wurde, z. B. für Produkte, die bis zu 50 % in Tunesien hergestellt werden. Ähnliche Regelungen sind im Verhältnis zu Marokko in Kraft (Handels- und Zollübereinkommen vom 16.03.1999). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammenfassend fällt eine Bewertung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Tunesien daher auch nach der Jasmin-Revolution positiv aus. Soweit der Demokratisierungsprozess planmäßig verläuft und die politische Stabilisierung anhält, wovon aus derzeitiger Sicht auszugehen ist, stehen die Chancen gut, dass Tunesien sich zu einem wichtigen Hub in der MENA-Region entwickeln wird. 
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