Ist erst einmal die grundsätzliche Entscheidung gefallen, eine eigene Tochtergesellschaft in Marokko zu gründen, stellt die Frage nach der am besten geeigneten Rechtform. Folgende Rechtformen sind in Marokko am Gebräuchlichsten:
- société anonyme (S.A.)
- société privée à responsabilité limitée (S.A.R.L.)
- société en nom collectif (S.N.C.)
- sociéte en commandite simple (S.C.S.) / par action (S.C.S.)
1. Die S.A. (Aktiengesellschaft)
Die S.A. muss mindestens fünf Aktionäre haben. Diese können natürliche Personen (Privatpersonen) oder juristische Personen (z. B. Unternehmen) sein, die in Höhe ihrer Anteile für die S.A. haften.
Der
Unternehmenszweck kann jede erlaubte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sein. Voraussetzung ist jedoch, dass der Unternehmenszweck in der Satzung genau definiert wird. Die S.A. muss eine Bezeichnung (Firma) tragen, die Namen der Aktionäre können dabei nicht verwendet werden.
Die
Satzung der S.A. muss bei den Steuerbehörden eingetragen und beim Handelsregister hinterlegt werden.
Die Firmenleitung wird durch einen
Verwaltungsrat (Conseil d'administration) wahrgenommen, der mindestens drei und höchstens 12 Mitglieder umfassen darf. Das Mandat der Verwaltungsratsmitglieder ist auf sechs Jahre beschränkt, kann aber erneuert werden. Die S.A. kann auch durch einen Vorstand und einen Aufsichtsrat geführt werden.
Je nachdem, ob das Unternehmen börsennotiert ist oder nicht, beträgt das
Stammkapital 300.000 Dirhams oder 3.000.000 Dirhams. Hiervon muss mindestens ein Viertel eingezahlt werden.
Vorteil der S.A. ist, dass es sich hierbei um eine offene Struktur handelt, die ein schnelles Wachstum des Unternehmens ermöglicht. Besteht ein hoher Kapitalbedarf, bietet diese Rechtsform den Vorzug, dass schnell Fremdkapital herangezogen werden kann.
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